Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Arbeit im Gutachten
- Definitionen
Alternative, Variante und Fall
AlternativeVariante
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Alternative, Variante und Fall
Alternative, Variante und Fall beim Zitieren von Gesetzen: Untechnische Abgrenzung
- Alternative: Norm regelt genau zwei Möglichkeiten, z.B. § 812 I 1 Alt. 1 BGB
- Nicht verwenden, wenn drei oder mehr Möglichkeiten, z.B. nicht § 54 I Alt. 3 HGB
- Variante: Norm regelt zwei oder mehr Möglichkeiten (neutral), z.B. § 54 I Var. 3 HGB
- Verwendung teilweise erst ab drei Möglichkeiten als korrekt angesehen
- Fall: Statt Alternative und Variante immer möglich, wenn mehrere Möglichkeiten geregelt werden, z.B. § 812 I 1 Fall 1 BGB
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Alternative und Variante?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Juristisches Allgemeinwissen, zum Thema Arbeit im Gutachten findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.