Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

GrundrechteNatur der Grundrechte

1.
Verstehen

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Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

Mittelbare Drittwirkung der Grundrechte gegenüber Privatpersonen

  • Geltung der Grundrechte grds. nur im Verhältnis Bürger-Staat
  • Aber ausnahmsweise mittelbare Drittwirkung der Grundrechte gegenüber Privatpersonen
    • Rspr, ghL, mittelbare Drittwirkung: Keine unmittelbare, aber abgeschwächte mittelbare Wirkung im Zivilrecht („Lüth-Entscheidung“)
      • Grundrechte zugleich objektive Wertordnung, gilt als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle rechtlichen Bereiche
      • Ausübung grundrechtlicher Gewährleistungen nicht nur durch Staat gefährdet, wenn erhebliches Ungleichgewicht (z.B. bei Konzernen, Verbänden)

2.
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Frage

Gelten die Grundrechte nur im Verhältnis des Bürgers zum Staat oder auch zwischen den Bürgern untereinander?

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