Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Tötungsdelikte
Mord, § 211 StGB
MordmerkmalMordmerkmale
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Mord, § 211 StGB
Aufgrund absoluter Strafandrohung restriktive Auslegung der Mordmerkmale auf Tatbestandsseite durch Verhältnismäßigkeitsprinzip geboten; insb. unbefriedigend, wenn Täter „das Beste“ für Opfer wollte
- Lehre von der negativen Typenkorrektur: Verwirklichung eines Mordmerkmals legt besondere Verwerflichkeit nahe, die manchmal ausnahmsweise nicht vorliegt
- Lehre von der positiven Typenkorrektur: Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal besondere Verwerflichkeit muss positiv erfüllt sein
- Überschreitet richterliche Rechtsfortbildung und führt zu Entscheidungen contra legem
- Lösung restriktive Auslegung einzelner Mordmerkmale (insb. bei Heimtücke)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was ist bei der Auslegung der Mordmerkmale zu berücksichtigen?
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