Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt
VerletzungsdeliktVerletzungsdelikteGefährdungsdeliktGefährdungsdelikteKonkretes GefährdungsdeliktKonkrete GefährdungsdelikteAbstraktes Gefährdungsdelikt
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt
Verletzungsdelikt und Gefährdungsdelikt
- Verletzungsdelikt: Rechtsgut muss konkret verletzt werden; z.B. Gesundheitsschädigung bei Körperverletzung gem. § 223 I StGB
- Gefährdungsdelikt: Bereits die Herbeiführung einer Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut unter Strafe gestellt, ohne dass es zu tatsächlicher Verletzung des Rechtsguts kommen muss
- Konkretes Gefährdungsdelikt: Erfolgsdelikt; konkrete Gefährdung (nicht Verletzung) eines Rechtsguts muss eingetreten sein (Gefahrenerfolg bzw. Erfolgsgefahr); z.B. Beinahe-Unfall beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB
- Abstraktes Gefährdungsdelikt: Tätigkeitsdelikt; Tathandlungen unter Strafe gestellt, die generell als gefährlich erscheinen, ohne dass ein konkretes Rechtsgut wirklich gefährdet sein muss; z.B. Anzünden eines Gebäudes als schwere Brandstiftung gem. § 306a I Nr. 1 Var. 1 StGB
2.Wiederholen
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Frage
Was versteht man unter einem Verletzungsdelikt und einem Gefährdungsdelikt? Welche Arten von Gefährdungsdelikten werden unterschieden?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T zündet ein Wohngebäude an, das jedoch sofort gelöscht wird, bevor jemand in Gefahr gerät oder ein Schaden entsteht. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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