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Berufsfreiheit, Art. 12 I GG
1.Verstehen
Berufsfreiheit, Art. 12 I GG
Sachlicher Schutzbereich
Berufsfreiheit: Einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit, das Ausbildung, Wahl und Ausübung des Berufs schützt
ghM: Einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit inkl. Wahl von Beruf, Arbeitsplatz, Ausbildungsstätte und Freiheit der Berufsausübung
Wahl und Ausübung von Beruf lassen sich nicht sauber trennen; Wahl Voraussetzung für Ausübung, Ausübung Bestätigung für Wahl
Auch Regelungsvorbehalt für Rechtfertigung erstreckt sich auf ganzes einheitliches Grundrecht der Berufsfreiheit
Kein Zitiergebot, da Regelungs-, nicht konkreter Einschränkungsvorbehalt
Gewerbefreiheit: Gründung und Führung eines Unternehmens ebenfalls umfasst, soweit Voraussetzungen des Berufsbegriffs erfüllt
2.Wiederholen
Was schützt die Berufsfreiheit?
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