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Freizügigkeit, Art. 11 GG
Freizügigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Freizügigkeit, Art. 11 GG
Sachlicher Schutzbereich: Räumliche Selbstbestimmung im Bundesgebiet
- z.B. Wohnsitz: Schaffung dauernden Lebensmittelpunkts
- z.B. Aufenthalt: Vorübergehendes Verbleiben, wenn von gewisser Dauer und eigenständiger Bedeutung
- Allgemeine Mobilität: z.B. wenn Aufenthalt nur Nebenfolge von Fortbewegung
- Dafür gilt Fortbewegungsfreiheit
- z.B. Einreise: z.B. Unterstützungspflicht auf Konsulat
- Ausreise („im Bundesgebiet“)
- Dafür nur Schutz über allgemeine Handlungsfreiheit („Elfes-Entscheidung“)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Was schützt die Freizügigkeit?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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