Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Die Strafgerichtsbarkeit
Amtsgericht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Die Strafgerichtsbarkeit
Amtsgericht (AG), §§ 24 ff. GVG
- Prozessgericht in erster Instanz, wenn Straferwartung bis vier Jahre
- Spruchkörper
- Strafrichter, § 25 GVG: Ein (Berufs-)Richter; zuständig, wenn Straferwartung bis zwei Jahre und Privatklagedelikte
- Schöffengericht, § 28 GVG: Ein Richter, zwei Schöffen; zuständig, wenn Straferwartung zwei bis vier Jahre
- Instanzenzug
- Berufung zum Landgericht, §§ 73, 74 III, 76 I GVG
- Gegen Berufungsurteil Revision zum Oberlandesgericht, §§ 121, 122 GVG
- Außerdem Sprungrevision möglich, § 355 StPO: Direkt zum Oberlandesgericht ohne vorherige Berufung (selten)
- Außerdem Vorlage zum BGHBbgHBGHsBundesgerichtshof möglich, § 121 II GVG: Wenn Oberlandesgericht von Entscheidung anderen Oberlandesgerichts oder Bundesgerichtshof abweichen will
2.Wiederholen
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