- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Das Strafverfahren im Überblick
Bewährung
1.Verstehen
Bewährung
Bewährung, §§ 56-58 StGB: Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung
Vollstreckung der Strafe ausgesetzt für eine bestimmte Zeit unter bestimmten Auflagen und Weisungen (insb. Bewährungshilfe)
Wichtigste Regelungen
Freiheitsstrafe unter einem Jahr grds. zur Bewährung ausgesetzt, § 56 I StGB: Wenn Warnfunktion bereits durch Bewährungsstrafe erfüllt (und bei über sechs Monaten, wenn Verteidigung der Rechtsordnung nichts anderes gebietet, § 56 III StGB)
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden, § 56 II StGB: Unter besonderen Umständen
Freiheitsstrafe ab zwei Jahren kann grds. nicht zur Bewährung ausgesetzt werden
Lebenslange Freiheitsstrafe nach fünfzehn Jahren grds. ausgesetzt, § 57a I StGB: Wenn nicht besondere Schwere der Schuld weitere Vollstreckung gebietet
2.Wiederholen
Was versteht man unter Bewährung und welche Regeln musst du kennen?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Richter R überlegt, ob er die Strafe zur Bewährung aussetzt. Welche Aussagen treffen zu?
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