Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO

Verpflichtungsklage

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Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO

Verpflichtungsklage, § 42 I Var. 2 VwGO: Klage auf Erlass eines Verwaltungsakts

  • Klagebegehr gem. § 88 VwGO: Kläger begehrt den Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts, also die Verpflichtung der Behörde zum Handeln; z.B. Antrag auf Baugenehmigung wurde abgelehnt, Kläger begehrt deren Erlass

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