Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Aussage
Falsche uneidliche AussageFalschaussage
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Aussage
Vollendung, wenn Täter aus Zeugenstand entlassen: z.B. wenn Vernehmung über mehrere Tage geht, noch nicht entlassen am Ende des ersten Tages
- Bei Berichtigung vor Entlassung liegt schon keine falsche Aussage vor: Keine Vollendung (nur Versuchsstrafbarkeit) und Rücktritt vom Versuch
- Bei Berichtigung nach Entlassung kann Strafe gemildert werden, § 158 I StGB: Erfordert vollendete Falschaussage; z.B. nach Entlassung aber vor Beschluss des Urteils zum Richter gegangen und berichtigt
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wann ist eine falsche Aussage vollendet? Wie verhält es sich, wenn sie berichtigt wird?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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