- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Aussagedelikte und ähnliche Delikte
Aussage
1.Verstehen
Aussage
Vollendung, wenn Täter aus Zeugenstand entlassen: z.B. wenn Vernehmung über mehrere Tage geht, noch nicht entlassen am Ende des ersten Tages
Bei Berichtigung vor Entlassung liegt schon keine falsche Aussage vor: Keine Vollendung, nur Versuchsstrafbarkeit mit Rücktritt vom Versuch
Bei Berichtigung nach Entlassung kann Strafe gemildert werden, § 158 I StGB: Erfordert vollendete Falschaussage; z.B. nach Entlassung aber vor Beschluss des Urteils zum Richter gegangen und berichtigt
2.Wiederholen
Wann ist eine falsche Aussage vollendet? Wie verhält es sich, wenn sie berichtigt wird?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Zeuge Z lügt während seiner Vernehmung am Vormittag. In der Mittagspause bekommt er ein schlechtes Gewissen. Als die Verhandlung am Nachmittag fortgesetzt wird, stellt er noch vor seiner Entlassung die Sache richtig. Wie ist die Strafbarkeit zu bewerten?
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