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Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II 1 GG
Recht auf LebenRecht auf Leben und körperliche UnversehrtheitLeben
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Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II 1 GG
Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 II 1 GG: Schützt das menschliche Leben und die körperlich-seelische Integrität umfassend
- Abwehrrechte gegen Eingriffe
- Staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit: Staat muss wirksam schützen (z.B. vor Gewalt, Gesundheitsgefahren, tödlichen Risiken)
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