Auszug

Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB

Deliktsrecht

1.
Verstehen

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Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB

Rechtsfolgen

  • Schadensersatz gem. §§ 249 ff. BGB: Allgemeine Rechtsfolge jedes Schadensersatzanspruchs
    • Anspruch dem Grunde nach richtet sich nach §§ 823 ff. BGB: Ob ein Anspruch besteht
    • Anspruch der Höhe nach richtet sich nach §§ 249 ff. BGB: Was der Inhalt des Anspruchs ist, insb. Höhe der Zahlung; Umfang des Schadensersatzanspruchs

2.
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