Auszug
- Zivilrecht
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Deliktsrecht
Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB
Deliktsrecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Deliktische Schadensersatzansprüche, §§ 823 ff. BGB
Rechtsfolgen
- Schadensersatz gem. §§ 249 ff. BGB: Allgemeine Rechtsfolge jedes Schadensersatzanspruchs
- Anspruch dem Grunde nach richtet sich nach §§ 823 ff. BGB: Ob ein Anspruch besteht
- Anspruch der Höhe nach richtet sich nach §§ 249 ff. BGB: Was der Inhalt des Anspruchs ist, insb. Höhe der Zahlung; Umfang des Schadensersatzanspruchs
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
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