Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Einverständnis
Einverständnis
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Einverständnis
Einverständnis: Bei Delikten, bei denen Unfreiwilligkeit des Berechtigten Tatbestandsvoraussetzung ist (z.B. Hausfriedensbruch, Diebstahl, Vergewaltigung gem. § 177) lässt Einverständnis schon die Tatbestandsmäßigkeit entfallen
- Rechtfertigende Einwilligung: Wirkt nicht tatbestandsausschließend, sondern nur rechtfertigend
- Wenn irrtümlich angenommen: Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB; nicht Erlaubnistatbestandsirrtum da Einverständnis Teil des Tatbestands, nicht Rechtfertigung
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Einverständnis? Bedeutet es das gleiche wie Einwilligung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T entwendet gewaltsam eine Sache von O, wobei O damit einverstanden ist. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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