Auszug

Einverständnis

Einverständnis

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Einverständnis

Einverständnis: Bei Delikten, bei denen Unfreiwilligkeit des Berechtigten Tatbestandsvoraussetzung ist (z.B. Hausfriedensbruch, Diebstahl, Vergewaltigung gem. § 177) lässt Einverständnis schon die Tatbestandsmäßigkeit entfallen

  • Rechtfertigende Einwilligung: Wirkt nicht tatbestandsausschließend, sondern nur rechtfertigend
  • Wenn irrtümlich angenommen: Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB; nicht Erlaubnistatbestandsirrtum da Einverständnis Teil des Tatbestands, nicht Rechtfertigung

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter Einverständnis? Bedeutet es das gleiche wie Einwilligung?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T entwendet gewaltsam eine Sache von O, wobei O damit einverstanden ist. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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