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Einverständnis

Einverständnis
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter Einverständnis? Bedeutet es das gleiche wie Einwilligung?

Merke

Einverständnis: Bei Delikten, bei denen Unfreiwilligkeit des Berechtigten Tatbestandsvoraussetzung ist (z.B. Hausfriedensbruch, Diebstahl, Vergewaltigung gem. § 177) lässt Einverständnis schon die Tatbestandsmäßigkeit entfallen

  • Rechtfertigende Einwilligung: Wirkt nicht tatbestandsausschließend, sondern nur rechtfertigend
  • Wenn irrtümlich angenommen: Tatbestandsirrtum, § 16 I StGB; nicht Erlaubnistatbestandsirrtum da Einverständnis Teil des Tatbestands, nicht Rechtfertigung

Unter welchen Voraussetzungen ist ein Einverständnis wirksam? Muss es nach außen kundgemacht werden?

Merke

Voraussetzungen des Einverständnisses

  • Im Unterschied zur Einwilligung nur Fähigkeit zur Willensbildung nötig
  • Keine Kundgabe durch Berechtigten erforderlich
  • Keine Kenntnis des Täters erforderlich
  • Willensmängel unbeachtlich

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Frage 1/2

T entwendet gewaltsam eine Sache von O, wobei O damit einverstanden ist. Welche der folgenden Aussagen ist korrekt?

T begeht keinen Raub, da O mit der Wegnahme einverstanden ist.
T begeht einen Raub, aber das Einverständnis von O rechtfertigt die Tat.
T begeht einen Raub, weil er die Sache gewaltsam weggenommen hat.
Das Einverständnis schließt die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung aus, wenn die Unfreiwilligkeit Tatbestandsvoraussetzung ist.
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