Strafvereitelung, § 258 StGB

Strafvereitelung

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Strafvereitelung, § 258 StGB

Strafvereitelung, § 258 StGB: Ganz oder teilweise Verhindern der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung eines anderen; z.B. durch falsche Aussagen oder Vernichtung von Beweismitteln

  • Beispiele: z.B. Täter versteckt das Opfer, nachdem dieses eine Straftat begangen hat, um dessen Festnahme zu verhindern; z.B. Täter gibt dem Opfer ein Alibi, obwohl er weiß, dass das Opfer die Straftat begangen hat

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Frage

Was versteht man unter Strafvereitelung?

3.
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Frage 1

T und O haben gemeinsam einen Einbruch begangen. Um nicht erwischt zu werden, verbrennt T das einzige Beweisstück (eine Maske), an dem sich DNA-Spuren von ihm selbst und von O befinden. T will primär sich selbst schützen, nimmt aber wissentlich in Kauf, dass er damit auch dem O hilft. Ist T wegen Strafvereitelung zugunsten des O strafbar?

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Frage 2

Der Polizeibeamte P sieht privat, wie sein Nachbar ein Auto aufbricht. P unternimmt nichts, um den Nachbarn nicht zu belasten, obwohl er für die Verfolgung von Straftaten zuständig wäre, wenn er Dienst hätte. Welche Aussagen sind richtig?

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Frage 3

T kauft für den Bankräuber O ein Flugticket ins Ausland, damit dieser sich der Justiz entziehen kann. Noch am Flughafen wird O jedoch verhaftet, weil die Polizei schneller war. Das Flugticket hat die Festnahme faktisch um keine Sekunde verzögert. Welche Aussagen treffen zu?

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Frage 4

T hat eine Bank ausgeraubt. Um seine Freundin zu beeindrucken, behauptet sein Freund F gegenüber der Polizei wider besseres Wissen: „Ich habe die Bank allein überfallen, T hat damit nichts zu tun.“ F wird statt T verurteilt. Wie hat er sich strafbar gemacht?

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