Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe

MordmerkmalMordmerkmaleTäterbezogen; Täterbezogene MordmerkmaleMordmerkmale der 1. und 3. GruppeMordmerkmale der ersten GruppeNiedrige Beweggründe

1.
Verstehen

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Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe

Niedrige Beweggründe, § 211 II Gr. 1 Var. 4 StGB: Besonders verwerflich, da nach allgemeiner rechtlich-sittlicher Wertung auf tiefster Stufe, geradezu verachtenswert; Indiz: „Nachvollziehbarkeit“ der Tat

  • Insb. unerträgliches Missverhältnis zwischen Anlass (Zweck) und Folgen der Tat
    • z.B. Rache
    • z.B. extreme Eifersucht
    • z.B. extremer Neid
    • z.B. Kindstötung zur Verschleierung und Fortsetzung außerehelichen Verhältnisses
    • z.B. Besitznahme („wenn ich sie nicht kriege, kriegt sie keiner“)
  • z.B. Rassistische, homophobe, extremistisch-religiöse Motive

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter niedrigen Beweggründen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

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Frage 1

T tötet O (sein eigenes Kind), um ein außereheliches Verhältnis vor seiner Ehefrau ungestört geheimhalten und fortsetzen zu können. Welche Aussagen treffen zu?

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Frage 2

T tötet O gezielt deshalb, weil O einer marginalisierten Gruppe angehört, die T aufgrund seiner extremistischen Weltanschauung als minderwertig betrachtet. Welche Aussagen zur rechtlichen Einordnung der Beweggründe sind zutreffend?

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Frage 3

T kann die Trennung von O nicht akzeptieren. Aus der Überzeugung heraus, dass O kein Recht auf ein Leben ohne ihn habe („Wenn ich dich nicht kriege, kriegt dich keiner“), tötet T das Opfer. Welche Aussagen sind zutreffend?

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Frage 4

T tötet O, weil O die langjährige Beziehung beendet hat. T ist der Überzeugung: „Wenn ich O nicht haben kann, soll O auch kein anderer bekommen.“ Welche Aussage ist zutreffend?

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