Auszug
- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Körperverletzung und ähnliche Delikte
Körperverletzung, § 223 I StGB
Körperverletzungsvorsatz
1.Verstehen
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Körperverletzung, § 223 I StGB
Körperverletzungsvorsatz bei Tötungsdelikten: Bei Tötungsdelikten besteht auch Körperverletzungsvorsatz
- Beispiel: z.B. wenn bei versuchtem Totschlag durch Erschießen Schulter statt Herz getroffen ist Tat nicht nur als versuchte Tötung, sondern auch als vorsätzliche gefährliche Körperverletzung strafbar
- Körperverletzungsvorsatz bei Tötungsdelikten ist allerdings umstritten
- Gegensatztheorie: Tötungsvorsatz schließt Körperverletzungsvorsatz aus, da begrifflich nicht beides vorliegen kann („Wer töten will, will nicht verletzen“)
- Bei Rücktritt vom Tötungsversuch wäre dann vollendete Körperverletzung mangels Vorsatz nicht strafbar ⇨ unangemessenes Ergebnis
- Einheitslösung, h.M.: Körperverletzung immer notwendiges Zwischenstadium, da beide Tatbestände erfüllt; Körperverletzungsvorsatz eingeschlossen bei Tötungsdelikten
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Frage
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