Auszug

Körperverletzung, § 223 I StGB

Körperverletzungsvorsatz

1.
Verstehen

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Körperverletzung, § 223 I StGB

Körperverletzungsvorsatz bei Tötungsdelikten: Bei Tötungsdelikten besteht auch Körperverletzungsvorsatz

  • Beispiel: z.B. wenn bei versuchtem Totschlag durch Erschießen Schulter statt Herz getroffen ist Tat nicht nur als versuchte Tötung, sondern auch als vorsätzliche gefährliche Körperverletzung strafbar
  • Körperverletzungsvorsatz bei Tötungsdelikten ist allerdings umstritten
    • Gegensatztheorie: Tötungsvorsatz schließt Körperverletzungsvorsatz aus, da begrifflich nicht beides vorliegen kann („Wer töten will, will nicht verletzen“)
      • Bei Rücktritt vom Tötungsversuch wäre dann vollendete Körperverletzung mangels Vorsatz nicht strafbarunangemessenes Ergebnis
    • Einheitslösung, h.M.: Körperverletzung immer notwendiges Zwischenstadium, da beide Tatbestände erfüllt; Körperverletzungsvorsatz eingeschlossen bei Tötungsdelikten

2.
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