- Öffentliches Recht
- Grundrechte
- Grundrechtsberechtigung
Juristische Personen des Privatrechts
Juristische PersonJuristische Person des PrivatrechtsJuristische Personen des PrivatrechtsAusländische juristische Person
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Juristische Personen des Privatrechts
Ausländische juristische Personen: Nach Ort des Hauptsitzes (Sitztheorie)
- Sitz in EU-Mitgliedstaat ⇨ Wegen unionsrechtlichem Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV unionsrechtskonforme Anwendungserweiterung auch auf europäische juristische Personen
- Sitz nicht in EU-Mitgliedstaat: Nur Justizgrundrechte (gelten für alle)
- Kein Schutz aus Art. 2 I GG wie bei Ausländern, die natürliche Personen sind: Allgemeine Handlungsfreiheit knüpft an menschliche Person
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Können sich auch ausländische juristische Personen auf Grundrechte berufen?
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