Auszug

Offizialdelikte und Antragsdelikte

OffizialdeliktAntragsdeliktAntragsdelikteAntragsdeliktenRelatives AntragsdeliktRelative AntragsdelikteAbsolutes Antragsdelikt

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Offizialdelikte und Antragsdelikte

Offizialdelikte und Antragsdelikte

  • Offizialdelikt: Verfolgung von Amts wegen; Offizialprinzip als Grundsatz
  • Antragsdelikt: Verfolgung auf Antrag (Strafantrag); Ausnahme vom Offizialprinzip
    • Relatives Antragsdelikt: Verfolgung auf Antrag, aber auch von Amts wegen falls öffentliches Interesse; z.B. Körperverletzung gem. § 230 StGB
    • Absolutes Antragsdelikt: Verfolgung nur auf Antrag, z.B. Hausfriedensbruch gem. § 123 II StGB

2.
Wiederholen

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Frage

Was versteht man unter Offizialdelikten und Antragsdelikten?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T begeht einen Hausfriedensbruch. O stellt keinen Strafantrag. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

Der Bürgermeister T wird wegen einer Körperverletzung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren ein, obwohl der Verletzte O keinen Strafantrag gestellt hat. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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