Logo

Offizialdelikte und Antragsdelikte

OffizialdeliktAntragsdeliktAntragsdelikteAntragsdeliktenRelatives AntragsdeliktRelative AntragsdelikteAbsolutes Antragsdelikt
Aktualisiert vor 12 Tagen

Was versteht man unter Offizialdelikten und Antragsdelikten?

Merke

Offizialdelikte und Antragsdelikte

  • Offizialdelikt: Verfolgung von Amts wegen; Offizialprinzip als Grundsatz
  • Antragsdelikt: Verfolgung auf Antrag (Strafantrag); Ausnahme vom Offizialprinzip
    • Relatives Antragsdelikt: Verfolgung auf Antrag, aber auch von Amts wegen falls öffentliches Interesse; z.B. Körperverletzung gem. § 230 StGB
    • Absolutes Antragsdelikt: Verfolgung nur auf Antrag, z.B. Hausfriedensbruch gem. § 123 II StGB

Teste dein Wissen

Frage 1/2

T begeht einen Hausfriedensbruch. O stellt keinen Strafantrag. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

Der Hausfriedensbruch wird als absolutes Antragsdelikt nur auf Antrag verfolgt.
Der Hausfriedensbruch wird als relatives Antragsdelikt von Amts wegen verfolgt.
Der Hausfriedensbruch wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt.
Bei absoluten Antragsdelikten wie dem Hausfriedensbruch gem. § 123 II StGB erfolgt die Strafverfolgung nur auf Antrag des Geschädigten.
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Strafrecht und zum Thema Strafrechtliches Allgemeinwissen.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+