Auszug
- Zivilrecht
- Zivilrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
- Natürliche Personen
- Von Geburt an, § 1 BGB: Mit Vollendung der Geburt
- Mensch i.S.d. des Strafrechts: Ab Beginn der Geburt (Einsetzen der Eröffnungswehen, bzw. bei Kaiserschnitt Öffnung des Uterus)
- Juristische Personen
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
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Was versteht man unter Rechtsfähigkeit?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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