- Juristisches Allgemeinwissen
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- Gerichtsbarkeiten und oberste Bundesgerichte
Bundesgerichtshof (BGH)
1.Verstehen
Bundesgerichtshof (BGH)
Bundesgerichtshof (BGH): Oberste Instanz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafrecht)
Präsidentin: Bettina Limperg (Stand: März 2026)
Sitz: Karlsruhe (Hauptsitz) und Leipzig (fünfter Strafsenat in Leipzig)
Organisation
12 Zivilsenate: Mit römischen Zahlen nummeriert
5 Strafsenate: Mit arabischen Zahlen nummeriert
8 Spezialsenate: z.B. Anwalts- und Kartellrecht
Zusammensetzung: Neben Vorsitzendem pro Senat je sechs bis sieben Mitglieder (nur fünf inkl. Vorsitzendem wirken an Entscheidung mit)
Wahl
Rechtsgrundlage Art. 95 II GG und Richterwahlgesetz
Richterwahlausschuss aus Justizministern der Länder und 16 Vertretern des Bundestages
Zwei große Senate: Je einer für Zivil- und für Strafsachen
2.Wiederholen
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