Gesetzgebungskompetenzen, Art. 70 ff. GG

Gesetzgebungskompetenz

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Gesetzgebungskompetenzen, Art. 70 ff. GG

Gesetzgebungskompetenzen, Art. 70 ff. GG: Gesetzgebung ist grundsätzlich Ländersache; der Bund darf nur gesetzgeberisch tätig werden, wenn das Grundgesetz ihm einen Kompetenztitel zuweist

  • Grundsätzliche Zuständigkeit der Länder, Art. 70 I, 30 GG
    • Länder sind grds. zuständig, soweit nichts anderes geregelt
    • Aber viele Ausnahmen geregelt durch Gesetzgebungskompetenzen des Bundes in Art. 71 ff. GG
    • Landesrecht: Bei den Ländern verbleibend z.B. SchulR, PolizeiR, KommunalR, RundfunkR, BauordnungsR
  • Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Art. 73, 71 GG oder anderer Stelle: Nur der Bund darf regeln (z.B. auswärtige Angelegenheiten, Währung, Luftverkehr)
  • Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Art 74, 72 GG: Länder dürfen regeln, solange und soweit der Bund nicht geregelt hat (Sperrwirkung)
  • Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz des Bundes
  • Verfassungsänderung aus Art. 79 II GG und kraft Natur der Sache Bundeskompetenz

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Wie ist die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern verteilt?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht, zum Thema Staatsorganisationsrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau