Logo

Gesetzgebungskompetenzen, Art. 70 ff. GG

GesetzgebungskompetenzKonkurrierende GesetzgebungKonkurrierende GesetzgebungskompetenzUngeschriebene Gesetzgebungskompetenz
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Wie ist die Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern verteilt?

Merke

Gesetzgebungskompetenzen, Art. 70 ff. GG: Gesetzgebung ist grundsätzlich Ländersache; der Bund darf nur gesetzgeberisch tätig werden, wenn das Grundgesetz ihm einen Kompetenztitel zuweist

  • Grundsätzliche Zuständigkeit der Länder, Art. 70 I, 30 GG
    • Länder sind grds. zuständig, soweit nichts anderes geregelt
    • Aber viele Ausnahmen geregelt durch Gesetzgebungskompetenzen des Bundes in Art. 71 ff. GG
    • Landesrecht: Bei den Ländern verbleibend z.B. SchulR, PolizeiR, KommunalR, RundfunkR, BauordnungsR
  • Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Art. 73, 71 GG oder anderer Stelle: Nur der Bund darf regeln (z.B. auswärtige Angelegenheiten, Währung, Luftverkehr)
  • Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Art 74, 72 GG: Länder dürfen regeln, solange und soweit der Bund nicht geregelt hat (Sperrwirkung)
  • Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz des Bundes
  • Verfassungsänderung aus Art. 79 II GG und kraft Natur der Sache Bundeskompetenz

Wie funktioniert die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes?

Merke

Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Art 74, 72 GG: Muss vom Bund (durch Ausübung) ausdrücklich an sich gezogen werden, auch ausdrücklicher Verzicht möglich

  • Länder weiter grds. zuständig, solange und soweit der Bund nicht von seiner Kompetenz Gebrauch macht
  • Sperrwirkung durch Erlass eines Bundesgesetzes, Art. 72 I GG

  • Formen der konkurrierenden Gesetzgebung
  • Vorranggesetzgebung, Art. 74, Art. 72 I GG: Bedingungslose Zuständigkeit (Kernkompetenz)
  • Erforderlichkeitskompetenz, Art. 74 I, 72 I, II GG: Wenn und soweit erforderlich zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse oder Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit
    • Herstellung gleicher Lebensverhältnisse: Lebensverhältnisse drohen sich in erheblicher Weise auseinander zu entwickeln
    • Wahrung der Rechtseinheit: Verhinderung von Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen, die im Interesse von Bund und Ländern nicht hingenommen werden kann
    • Wahrung der Wirtschaftseinheit: Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsraums, wenn erhebliche Nachteile für Gesamtwirtschaft drohen
  • Abweichungskompetenz, Art. 74 I, 72 I, III GG: Länder können durch Erlass von Landesrecht von Bundesrecht abweichen ⇨ keine Sperrwirkung

Gibt es Gesetzgebungskompetenzen des Bundes, für die ihm das Grundgesetz nicht ausdrücklich einen Kompetenztitel zuweist?

Merke

Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz (ausschließliche) des Bundes

  • Kompetenz kraft Sachzusammenhangs („in die Breite“): Zugewiesene Materie kann nicht geregelt werden, ohne zugleich andere Materie mitzuregeln (unerlässliche Voraussetzung, nicht bloß zweckmäßig); z.B. Regelung der Sendezeiten für politische Parteien im Zusammenhang mit Parteiwesen, Art. 21 III GG
  • Annexkompetenz („in die Tiefe“): Zugewiesene Materie kann nicht geregelt werden, ohne andere Materie der Vorbereitung und Durchführung; z.B. Erlass spezialpolizeilicher Vorschriften zur Durchsetzung von zugewiesener Materie; z.B. Bundeswehrhochschulen als Annex zu Verteidigung, Art. 73 Nr. 1 GG
  • Kompetenz kraft Natur der Sache: Materie begriffsnotwendig nur durch Bundesgesetz regelbar; Zweckmäßigkeit genügt nicht; a priori entrückte Angelegenheiten des Bundes; z.B. Gesetz über Bundeshauptstadt, Verleihung von Bundesorden
Logo

Lerne Jura kompakt, verlinkt und interaktiv

Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht online lernen
Tausende interaktive Verknüpfungen zwischen den Inhalten für smartes Lernen
Multiple-Choice-Fallfragen zum Anwendungstraining
Persönlicher Lernfortschritt mit Statistik
Logo

Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Lerne mit weiteren Inhalten aus dem Öffentliches Recht und zum Thema Staatsorganisationsrecht.
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Spare wertvolle Zeit
mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & Öffentlichen Recht
Entwickle Systemverständnis
durch interaktive Verlinkungen zwischen allen Themen
Trainiere effizient die Anwendung
mit Multiple-Choice-Fallfragen und Fallbeispielen
Lerne auch unterwegs
mit nahtlosem Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer

Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.

Ziad T.

Jurastudent

Z
Lernkarten
2.000+
Nutzer
1.000+
Übungsfragen
2.800+