- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
Nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts
- Kein „Fortsetzungsfeststellungswiderspruch“: Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Verwaltungsakte nicht Aufgabe der Behörden
- Fortsetzungsfeststellungsklage kann erhoben werden
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Welche Folgen hat es, wenn sich der Verwaltungsakt während des Widerspruchsverfahrens erledigt?
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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