Auszug

Beweispersonen

BeweispersonBeweispersonenZeugeZeugen

1.
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Beweispersonen

Zeugen, §§ 48 ff. StPO: Personen, die im Strafverfahren zur Aufklärung von Sachverhalten aussagen aufgrund ihrer eigenen Wahrnehmungen oder Kenntnisse zur Klärung von Tatsachen

  • Pflicht zur Erscheinung, Aussage und ggf. Eid
  • Ggf. Zeugnisverweigerungsrecht oder Auskunftsverweigerungsrecht 
    • Zeugnisverweigerungsrecht für Angehörige des Beschuldigten, §§ 52-54 StPO: Umfassendes Schweigerecht Auskunft vollkommen zu verweigern; auch bzgl. Dritter wenn Angehöriger ebenfalls berührt; Schutz des Zeugen vor Konfliktlagen; auch nachträgliche Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts möglich
    • Auskunftsverweigerungsrecht für jeden Zeugen, § 55 StPO: Erstreckt sich nur auf Fragen, die Zeugen oder dessen Angehörige bei wahrheitsgemäßer Beantwortung in Gefahr der Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfolgung bringen würden
    • Kein Recht zur Lüge
      • Lüge stellt ggf. Aussagedelikt dar: z.B. falsche uneidliche Aussage, falsche Verdächtigung oder Strafvereitelung

2.
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