Auszug
- Öffentliches Recht
- Staatsorganisationsrecht
- Staatsorganisation
Völkerrechtliche Verträge, Art. 59 GG
Völkerrechtlicher Vertrag
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Völkerrechtliche Verträge, Art. 59 GG
Völkerrechtliche Verträge, Art. 59 GG: Rechtlich bindende internationale Abkommen
- Bilateral: Zwischen zwei Staaten
- Multilateral: Zwischen mehr als zwei Staaten
- Vertragspartner können alle Völkerrechtssubjekte sein: z.B. Staaten, internationale Organisationen wie die UNO oder die EU, das Rote Kreuz, der Heilige Stuhl
- In der Normenhierarchie im Rang eines Bundesgesetzes, Art. 59 GG
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem völkerrechtlichen Vertrag? Entfaltet er Bindungswirkung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
Kanzler K schließt im Namen des Bundes einen Verteidigungsvertrag mit einem anderen Staat. Welche Aussagen sind korrekt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
Deutschland hat das Pariser Klimaabkommen ratifiziert. Der neue Umweltminister U fragt sich, ob Deutschland wirklich rechtlich verpflichtet ist, die Klimaziele des Abkommens einzuhalten. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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