Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Handlungen und Konkurrenzen
Tatmehrheit, § 53 StGB
TatmehrheitRealkonkurrenz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Tatmehrheit, § 53 StGB
Tatmehrheit / Realkonkurrenz, § 53 StGB: Mehrere verschiedene Handlungen, die nur zufällig zueinander zeitliche Nähe stehen (insb. bei zeitlicher Zäsur zwischen mehreren Tathandlungen)
- Gleichzeitige Aburteilung möglich
- Jede Strafe einzeln gebildet
- Aus einzelnen Strafen Gesamtstrafe gebildet: Regelmäßig höchste Strafe plus Hälfte der Summe der anderen
- Für Täter ungünstiger als Tateinheit
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter Tatmehrheit?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T begeht an einem Tag einen Einbruch und eine Woche später einen weiteren Einbruch in einem anderen Haus. Welche Aussagen sind zutreffend?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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