Auszug

Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO

Vorläufige FestnahmeJedermann-Festnahmerecht

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO

Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO: Rechtfertigung des Festnehmens von Straftätern

  • Jedermann-Festnahmerecht“: Jedermann gewährtes Recht, auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter vorläufig festzunehmen, wenn Fluchtverdacht oder Identitätsfeststellung nicht sofort möglich (ohne richterlichen Beschluss)

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Darf man auch als Bürger einen Straftäter festnehmen, wenn man ihn bei der Tat erwischt?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T beobachtet O, der sich in einem Geschäft verdächtig verhält. T ist sich sicher, dass O einen Diebstahl begeht. Auf der Straße stellt T den O und hält ihn fest. Tatsächlich hat O alles ordnungsgemäß bezahlt. Ist Ts Handlung gerechtfertigt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

T beobachtet, wie O in einem Geschäft einen Gegenstand stiehlt. Als O das Geschäft verlässt, hält T ihn fest, um ihn der Polizei zu übergeben. Ist Ts Handlung gerechtfertigt?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
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