Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Rechtfertigung
Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO
Vorläufige FestnahmeJedermann-Festnahmerecht
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO
Vorläufige Festnahme, § 127 I StPO: Rechtfertigung des Festnehmens von Straftätern
- „Jedermann-Festnahmerecht“: Jedermann gewährtes Recht, auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter vorläufig festzunehmen, wenn Fluchtverdacht oder Identitätsfeststellung nicht sofort möglich (ohne richterlichen Beschluss)
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Darf man auch als Bürger einen Straftäter festnehmen, wenn man ihn bei der Tat erwischt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T beobachtet O, der sich in einem Geschäft verdächtig verhält. T ist sich sicher, dass O einen Diebstahl begeht. Auf der Straße stellt T den O und hält ihn fest. Tatsächlich hat O alles ordnungsgemäß bezahlt. Ist Ts Handlung gerechtfertigt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2
T beobachtet, wie O in einem Geschäft einen Gegenstand stiehlt. Als O das Geschäft verlässt, hält T ihn fest, um ihn der Polizei zu übergeben. Ist Ts Handlung gerechtfertigt?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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