- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Verfahrensgrundsätze
Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
1.Verstehen
Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
Verfahren nach festen Grundregeln gestaltet
Recht auf gesetzlichen Richter, Art. 101 I 2 GG: Verfahren vor Richter, der gesetzlich feststeht, und unabhängig ist, Art. 97 I GG
Verfassungsmäßige Grundrechte gewährleistet, insb. Menschenwürde, Art. 1 GG und Prozessgrundrechte in Art. 103 GG
2.Wiederholen
Was besagt das Rechtsstaatsprinzip?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T wird wegen Betrugs angeklagt. Der Richter R ist gleichzeitig Geschäftspartner des Geschädigten O. Die Verteidigung beantragt die Ablehnung von R wegen Befangenheit, das Gericht lehnt ab. Welche Aussagen sind richtig?
T wird wegen Diebstahls angeklagt. Während der Hauptverhandlung äußert der Richter wiederholt abfällige Bemerkungen über Ts Herkunft und unterbricht die Verteidigung ständig. Welche Aussagen sind richtig?
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