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Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG

Rechtsstaatsprinzip
Aktualisiert vor etwa 1 Monat

Was besagt das Rechtsstaatsprinzip?

Merke

Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG

  • Verfahren nach festen Grundregeln gestaltet
  • Vor Richter, der gesetzlich feststeht, Art. 101 I 2 GG, und unabhängig ist, Art. 97 I GG
  • Verfassungsmäßige Grundrechte gewährleistet, insb. Art. 1, 103 GG

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Frage 1/2

T wird wegen Betrugs angeklagt. Der Richter R ist gleichzeitig Geschäftspartner des Geschädigten O. Die Verteidigung beantragt die Ablehnung von R wegen Befangenheit, das Gericht lehnt ab. Welche Aussagen sind richtig?

Die Ablehnung verstößt gegen Art. 97 I GG
Das Rechtsstaatsprinzip verlangt einen unabhängigen Richter
Die geschäftliche Verbindung ist für die Unabhängigkeit unerheblich
Ein Verstoß gegen Art. 20 III GG liegt vor
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