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- Verfahrensgrundsätze
Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
Rechtsstaatsprinzip
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was besagt das Rechtsstaatsprinzip?
Merke
Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG
- Verfahren nach festen Grundregeln gestaltet
- Vor Richter, der gesetzlich feststeht, Art. 101 I 2 GG, und unabhängig ist, Art. 97 I GG
- Verfassungsmäßige Grundrechte gewährleistet, insb. Art. 1, 103 GG
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Frage 1/2
T wird wegen Betrugs angeklagt. Der Richter R ist gleichzeitig Geschäftspartner des Geschädigten O. Die Verteidigung beantragt die Ablehnung von R wegen Befangenheit, das Gericht lehnt ab. Welche Aussagen sind richtig?
Die Ablehnung verstößt gegen Art. 97 I GG
Das Rechtsstaatsprinzip verlangt einen unabhängigen Richter
Die geschäftliche Verbindung ist für die Unabhängigkeit unerheblich
Ein Verstoß gegen Art. 20 III GG liegt vor
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Ziad T.
Jurastudent
Z
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