Diebstahl, § 242 I StGB

Haus- und FamiliendiebstahlDiebstahl geringwertiger Sachen

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Diebstahl, § 242 I StGB

Teilweise Erfordernis des Strafantrags

  • Als Strafprozessvoraussetzung am Schluss im Prüfungsschema prüfen (nach der Schuld)
  • Diebstahl geringwertiger Sachen, § 248a StGB: Unter 50€
    • Maßgeblich objektiver Wert, persönliche Verhältnisse allenfalls untergeordnet
    • Wenn kein messbarer Wert, z.B. Gerichtsakten, Scheckformular, Führerscheine nicht geringwertig, wenn Wert für Dieb in den mit Sachherrschaft verknüpften funktionellen Möglichkeiten liegt
    • Relatives Antragsdelikt
  • Haus- und Familiendiebstahl, § 247 StGB: z.B. auch noch Ex-Schwiegermutter umfasst
    • Absolutes Antragsdelikt

2.
Wiederholen

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Frage

Gibt es beim Diebstahl spezielle Prozessvoraussetzungen?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T stiehlt ihrer Mutter O eine Goldkette im Wert von 45 Euro. O möchte T nicht anzeigen und stellt keinen Strafantrag. Kann T wegen Diebstahls gemäß § 242 I StGB bestraft werden?

Markiere alle zutreffenden Aussagen
Frage 2

O beobachtet, wie Nachbar T sein Fahrrad stiehlt. O geht zur Polizei und schildert den Vorfall. Er sagt: „Ich möchte, dass Sie das prüfen und T ins Gewissen reden, aber ich will nicht, dass T bestraft wird und im Gefängnis landet." Welche Aussagen treffen zu?

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Frage 3

T bricht nachts in einen verschlossenen Kellerraum ein, um dort eine Kiste Bier im Wert von 15 Euro zu entwenden. Wie ist die Strafbarkeit des T im Hinblick auf § 243 StGB zu bewerten?

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