- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
WiderspruchWiderspruchsverfahrenWiderspruch gegen VerwaltungsaktWiderspruchsverfahrenWiderspruchsfrist
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Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
Voraussetzungen des Widerspruchsverfahrens Prüfungsschema
- Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO analog
- Zulässigkeit
- Statthaftigkeit, § 68 I, II VwGO: Wenn er im Rahmen des Vorverfahrens Sachentscheidungsvoraussetzung für Klageverfahren wäre (also im gerichtlichen Verfahren Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage zu erheben)
- Gerichtet auf Erlass eines Verwaltungsakts (Anfechtungswiderspruch) oder Aufhebung eines Verwaltungsakts (Verpflichtungswiderspruch)
- Keine Ausnahme vom Erfordernis des Vorverfahrens, § 68 I 2 VwGO
- Widerspruchsbefugnis, § 42 II VwGO analog: Analoge Anwendung der Regeln über Klagebefugnis
- Form, § 70 I VwGO
- Frist, § 70 I VwGO: Nur bei Anfechtungs- und Verpflichtungswidersprüchen (bei Leistungs- und Feststellungswidersprüchen nur Verwirkung denkbar)
- Berechnung der Widerspruchsfrist umstritten
- Beteiligten- und Handlungsfähigkeit, §§ 79, 11, 12 VwVfG: Nur die des Widerspruchsführers zu prüfen, da kein kontradiktorisches Verfahren (Widerspruchsbehörde nicht Beteiligte gem. § 13 VwVfG)
- Begründetheit, §§ 68 I 1, 113 I 1 VwGO analog (Anfechtungswiderspruch) bzw. §§ 68 II, I 1, 113 V 1 VwGO analog (Verpflichtungswiderspruch)
- Rechtmäßigkeit: Verwaltungsakt rechtswidrig und Widerspruchsführer in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt
- Zweckmäßigkeit: Verwaltungsakt unzweckmäßig
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