- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage und Widerspruch
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
1.Verstehen
Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO
Voraussetzungen des Widerspruchsverfahrens Prüfungsschema
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO analog
Zulässigkeit
Statthaftigkeit, § 68 I, II VwGO: Wenn er im Rahmen des Vorverfahrens Sachentscheidungsvoraussetzung für Klageverfahren wäre (also im gerichtlichen Verfahren Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage zu erheben)
Gerichtet auf Erlass eines Verwaltungsakts (Anfechtungswiderspruch) oder Aufhebung eines Verwaltungsakts (Verpflichtungswiderspruch)
Keine Ausnahme vom Erfordernis des Vorverfahrens, § 68 I 2 VwGO
Widerspruchsbefugnis, § 42 II VwGO analog: Analoge Anwendung der Regeln über Klagebefugnis
Form, § 70 I VwGO
Frist, § 70 I VwGO
Berechnung der Widerspruchsfrist umstritten
Beteiligten- und Handlungsfähigkeit, §§ 79, 11, 12 VwVfG: Nur die des Widerspruchsführers zu prüfen, da kein kontradiktorisches Verfahren (Widerspruchsbehörde nicht Beteiligte gem. § 13 VwVfG)
Begründetheit, §§ 68 I 1, 113 I 1 VwGO analog (Anfechtungswiderspruch) bzw. §§ 68 II, I 1, 113 V 1 VwGO analog (Verpflichtungswiderspruch)
Rechtmäßigkeit: Verwaltungsakt rechtswidrig und Widerspruchsführer in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt
Zweckmäßigkeit: Verwaltungsakt unzweckmäßig
2.Wiederholen
Nach welchem Schema prüft man Erfolg bzw. Erfolgsaussichten eines Widerspruchs?
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