Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO

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Widerspruchsverfahren, §§ 68 ff. VwGO

Voraussetzungen des Widerspruchsverfahrens Prüfungsschema

  1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, § 40 I VwGO analog
  2. Zulässigkeit
    1. Statthaftigkeit, § 68 I, II VwGO: Wenn er im Rahmen des Vorverfahrens Sachentscheidungsvoraussetzung für Klageverfahren wäre (also im gerichtlichen Verfahren Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage zu erheben)
      1. Gerichtet auf Erlass eines Verwaltungsakts (Anfechtungswiderspruch) oder Aufhebung eines Verwaltungsakts (Verpflichtungswiderspruch)
      2. Keine Ausnahme vom Erfordernis des Vorverfahrens, § 68 I 2 VwGO
    2. Widerspruchsbefugnis, § 42 II VwGO analog: Analoge Anwendung der Regeln über Klagebefugnis
    3. Form, § 70 I VwGO
    4. Frist, § 70 I VwGO: Nur bei Anfechtungs- und Verpflichtungswidersprüchen (bei Leistungs- und Feststellungswidersprüchen nur Verwirkung denkbar)
      • Berechnung der Widerspruchsfrist umstritten
    5. Beteiligten- und Handlungsfähigkeit, §§ 79, 11, 12 VwVfG: Nur die des Widerspruchsführers zu prüfen, da kein kontradiktorisches Verfahren (Widerspruchsbehörde nicht Beteiligte gem. § 13 VwVfG)
  3. Begründetheit, §§ 68 I 1, 113 I 1 VwGO analog (Anfechtungswiderspruch) bzw. §§ 68 II, I 1, 113 V 1 VwGO analog (Verpflichtungswiderspruch)
    • Rechtmäßigkeit: Verwaltungsakt rechtswidrig und Widerspruchsführer in subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt
    • Zweckmäßigkeit: Verwaltungsakt unzweckmäßig

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