- Öffentliches Recht
- Verwaltungsprozessrecht
- Struktur und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts
Konkurrentenklage
KonkurrentenklageMitbewerberklage
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Konkurrentenklage
Konkurrentenklage: Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen die Auswahlentscheidung eines Dienstherrn zur Besetzung eines öffentlichen Amtes; zur Wahrung des Bewerbungsverfahrensanspruchs aus Art. 33 II GG
- Defensive Konkurrentenklage / negative Konkurrentenklage: Konkurrent wehrt sich gegen Begünstigung eines anderen ohne eigene Begünstigung zu fordern
- Anfechtungsklage ausreichend
- Positive Konkurrentenklage / offensive Konkurrentenklage: Kläger begehrt selbst Begünstigung
- Regelfall
- Insb. Mitbewerberklage: Zulassung des einen verhindert Zulassung des anderen
- Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage zu erheben: Anfechtung der Drittbegünstigung und Verpflichtung zur eigenen Begünstigung begehrt; Ziel nicht einzeln zu erreichen
- Jedoch regelmäßig nur ein Vorverfahren da entweder Widerspruch laiengünstig auszulegen als Widerspruch gegen beide oder entbehrlich, weil Zweck schon erreicht wurde weil auf derselben Ermessensentscheidung beruht und deshalb gem. Art. 19 IV GG nicht noch einmal zu überprüfen
- Beide Klagefristen beginnen dann mit Zustellung des Widerspruchsbescheids
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