Auszug
- Juristisches Allgemeinwissen
- Rechts- und Gerichtswesen
- Gerichtsbarkeiten und oberste Bundesgerichte
Oberste Bundesgerichte, Art. 95 I GG
Oberste BundesgerichteHöchstrichterlich
1.Verstehen
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Oberste Bundesgerichte, Art. 95 I GG
Oberste Bundesgerichte, Art. 95 I GG
- Oberste und damit letzte Instanz im jeweiligen Rechtszug
- Bundesgerichtshof (BGH) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
- Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Bundesfinanzhof (BFH) in der Finanzgerichtsbarkeit
- Bundesarbeitsgericht (BAG) in der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Bundessozialgericht (BSG) in der Sozialgerichtsbarkeit
- Höchstrichterliche Rechtsprechung zur Vereinheitlichung von Bundesrecht: Keine Bindung der Instanzgerichte an höchstrichterliche Rechtsprechung (Richter sind unabhängig), aber Wahrscheinlichkeit der Aufhebung des Urteils in Berufung und Revision, wenn entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden
2.Wiederholen
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Frage
Welches sind die obersten Bundesgerichte und was sind ihre wichtigsten Aufgaben?
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