Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Verfahrensgrundsätze
Anklagegrundsatz, § 151 StPO
AnklagegrundsatzAkkusationsprinzip
1.Verstehen
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Anklagegrundsatz, § 151 StPO
Angeklagt wird prozessuale Tat
- Die prozessuale Tat deckt das gesamte Täterverhalten ab, welches bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Geschehen darstellt
- „Kurzgeschichte“, zusammenhängender Lebensbeitrag; z.B. Tatort, Tatzeit, Tatobjekt, Angriffsrichtung
- Isolierte Tathandlung: z.B. nicht nur Einstecken der Ware im Kaufhaus, sondern Betreten mit Wegnahmeabsicht, Einstecken und Verlassen des Kaufhauses
- Tatbestand: Innerhalb der Tat darf Richter z.B. anderen Tatbestand als einschlägig würdigen
2.Wiederholen
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Frage
Was versteht man unter einer prozessualen Tat?
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