Auszug

Anklagegrundsatz, § 151 StPO

AnklagegrundsatzAkkusationsprinzip

1.
Verstehen

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Anklagegrundsatz, § 151 StPO

Angeklagt wird prozessuale Tat

  • Die prozessuale Tat deckt das gesamte Täterverhalten ab, welches bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Geschehen darstellt
  • Kurzgeschichte“, zusammenhängender Lebensbeitrag; z.B. Tatort, Tatzeit, Tatobjekt, Angriffsrichtung
  • Isolierte Tathandlung: z.B. nicht nur Einstecken der Ware im Kaufhaus, sondern Betreten mit Wegnahmeabsicht, Einstecken und Verlassen des Kaufhauses
  • Tatbestand: Innerhalb der Tat darf Richter z.B. anderen Tatbestand als einschlägig würdigen

2.
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Was versteht man unter einer prozessualen Tat?

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