Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Drohung
Drohung
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Drohung
Drohung: Inaussichtstellen künftigen Übels (d.h. vom Betroffenen als nachteilig empfundene Veränderung der Außenwelt), auf dessen Eintritt der Drohende zumindest Einfluss zu haben vorgibt
- Vorgetäuschte Drohung: z.B. Überfall auf eingeweihten Kassierer, der nicht davon ausgeht, wirklich in Gefahr zu sein
- Drohung muss Opfer suggerieren ggf. auch realisiert zu werden
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einer Drohung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T überfällt einen Supermarkt, wobei der Kassierer eingeweiht ist und weiß, dass er nicht wirklich in Gefahr ist. Liegt hier eine strafrechtlich relevante Drohung vor?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
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Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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