- Öffentliches Recht
- Europarecht
- Die europäische Union
Die europäische Union
EU Europäische WirtschaftsgemeinschaftEWGEG
1.Verstehen
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Die europäische Union
Geschichte der europäischen Integration
- 1951 Montanunion: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS)
- 1957 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, später EG), Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) in den römischen Verträgen
- 1993 Vertrag über EU „Maastrichtvertrag“: Gründung EU als Dachorganisation; Wirtschafts- und Währungsunion, Binnenmarkt bis 1993
- Erste Säule: Europäische Gemeinschaften (EKGS, EWG, Euratom); nur hier supranationale Rechtssetzung wie heute
- Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, nur intergouvernemental
- Dritte Säule: Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, nur intergouvernemental
- 1997 Amsterdamer Vertrag
- 2001 Vertrag von Nizza: Osterweiterung
- 2009 Vertrag von Lissabon: Institutionelle Reform
- Ablösung der EG durch die EU
- Auflösung des Drei-Säulen-Modells
- Effizientere Entscheidungsfindung: In vielen Bereichen nicht mehr Einstimmigkeit erforderlich
- Zusätzliche Kompetenzen für Rechtssetzung
- Verbindlichkeit der Grundrechtscharta, Art. 6 I EUV: Rang von Primärrecht
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