- Strafrecht
- Nichtvermögensdelikte
- Freiheitsdelikte
Bedrohung, § 241 StGB
1.Verstehen
Bedrohung, § 241 StGB
Bedrohung, § 241 StGB: Störung des individuellen Rechtsfriedens (Gefühl der durch das Recht gewährleisteten Sicherheit) durch Androhung einer Straftat
- Beispiel: z.B. Täter schickt dem Opfer eine Nachricht, in der er ankündigt, dessen Haus in Brand zu setzen
- Abstraktes Gefährdungsdelikt
2.Wiederholen
Was versteht man unter einer Bedrohung?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
T sendet dem O eine anonyme E-Mail, in der er detailliert beschreibt, wie er in der nächsten Woche das Wohnhaus des O anzünden wird. T hat eigentlich gar nicht vor, dies zu tun, möchte O aber in Angst versetzen. O glaubt ihm kein Wort. Welche Aussage ist korrekt?
T sagt zu O in einem bedrohlichen Ton: „Wenn du morgen zur Polizei gehst, wirst du dein blaues Wunder erleben.“ T meint damit, dass er O verprügeln wird (einfache Körperverletzung). Welche rechtliche Bewertung ist zutreffend?
„Deine Welt wird in Asche versinken!“, brüllt T und droht O mit Brandstiftung, falls dieser nicht sofort seinen rechtmäßigen Besitz an T übergibt. Welches Delikt ist einschlägig?
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