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Bedrohung, § 241 StGB
Was versteht man unter einer Bedrohung?
Die Bedrohung nach § 241 StGB schützt den individuellen Rechtsfrieden. Damit ist das Gefühl der durch das Recht gewährleisteten Sicherheit gemeint – also das Vertrauen einer Person darauf, dass ihr von anderen keine schwerwiegenden Rechtsverletzungen drohen. Diesen Rechtsfrieden stört der Täter, indem er dem Opfer eine Straftat androht.
Ein Beispiel: Der Täter schickt dem Opfer eine Nachricht, in der er ankündigt, dessen Haus in Brand zu setzen. Schon allein diese Ankündigung genügt, um den Tatbestand zu erfüllen.
Wichtig ist dabei, dass die Bedrohung ein abstraktes Gefährdungsdelikt darstellt. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, ob das Opfer die Drohung tatsächlich ernst nimmt oder ob der Täter sie wirklich umsetzen will. Allein die Handlung der Androhung einer Straftat wird als typischerweise gefährlich für den Rechtsfrieden eingestuft und deshalb unter Strafe gestellt.
Merke: Die Bedrohung nach § 241 StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das den individuellen Rechtsfrieden durch die Androhung einer Straftat schützt.
Bedrohung, § 241 StGB: Störung des individuellen Rechtsfriedens (Gefühl der durch das Recht gewährleisteten Sicherheit) durch Androhung einer Straftat
- Beispiel: z.B. Täter schickt dem Opfer eine Nachricht, in der er ankündigt, dessen Haus in Brand zu setzen
- Abstraktes Gefährdungsdelikt
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