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Bedrohung, § 241 StGB
Bedrohung
Aktualisiert vor etwa 1 Monat
Was versteht man unter einer Bedrohung?
Merke
Bedrohung, § 241 StGB: Störung des individuellen Rechtsfriedens (Gefühl der durch das Recht gewährleisteten Sicherheit) durch Androhung einer Straftat
- Beispiel: z.B. Täter schickt dem Opfer eine Nachricht, in der er ankündigt, dessen Haus in Brand zu setzen
- Abstraktes Gefährdungsdelikt
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Frage 1/3
T sendet dem O eine anonyme E-Mail, in der er detailliert beschreibt, wie er in der nächsten Woche das Wohnhaus des O anzünden wird. T hat eigentlich gar nicht vor, dies zu tun, möchte O aber in Angst versetzen. O glaubt ihm kein Wort. Welche Aussage ist korrekt?
Da T die Tat nicht ausführen will, liegt keine Bedrohung vor.
Der Tatbestand des § 241 StGB ist vollendet.
§ 241 StGB setzt voraus, dass das Opfer die Drohung tatsächlich glaubt.
Es liegt ein versuchtes Brandstiftungsdelikt vor.
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Ziad T.
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