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Bedrohung, § 241 StGB

Bedrohung
Aktualisiert vor 1 Tag

Was versteht man unter einer Bedrohung?

Merke

Bedrohung, § 241 StGB: Störung des individuellen Rechtsfriedens (Gefühl der durch das Recht gewährleisteten Sicherheit) durch Androhung einer Straftat

  • Beispiel: z.B. Täter schickt dem Opfer eine Nachricht, in der er ankündigt, dessen Haus in Brand zu setzen
  • Abstraktes Gefährdungsdelikt
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Ziad T.

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