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Freiheitsdelikte im Überblick
Welche Freiheitsdelikte musst du kennen?
Freiheitsdelikte, auch Freiheitsentziehungsdelikte genannt, sind Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Sie sind in den §§ 232 ff. StGB geregelt und schützen in unterschiedlicher Weise das Recht einer Person, sich frei zu bewegen, frei zu entscheiden und frei von Einschüchterung zu leben. Für dein Studium solltest du die folgenden sechs Delikte kennen.
Die Nötigung nach § 240 StGB erfasst den Einsatz von Gewalt oder Drohung, um eine Person zu etwas zu zwingen. Sie bildet gewissermaßen das Grunddelikt der Freiheitsdelikte, weil der Zwang gegen den Willen eines anderen in vielen der nachfolgenden Tatbestände eine Rolle spielt.
Die Freiheitsberaubung nach § 239 StGB betrifft das Entziehen der persönlichen Bewegungsfreiheit einer Person, etwa durch Einsperren in einem Raum oder Fesseln.
Der erpresserische Menschenraub nach § 239a StGB liegt vor, wenn jemand eine andere Person entführt, um sie zur Erpressung auszunutzen, also zur vermögensmäßigen Bereicherung.
Die Geiselnahme nach § 239b StGB ist dem erpresserischen Menschenraub ähnlich, unterscheidet sich aber im Ziel: Hier wird eine Person entführt, um eine Nötigung durchzusetzen, also um ein bestimmtes Verhalten zu erzwingen, ohne dass es dabei um Bereicherung gehen muss.
Die Bedrohung nach § 241 StGB schützt vor der Androhung eines Verbrechens. Hier geht es nicht um körperlichen Zwang, sondern um die psychische Beeinträchtigung des Opfers durch die in Aussicht gestellte Straftat.
Die Nachstellung nach § 238 StGB erfasst schließlich das sogenannte „Stalking", also die beharrliche Belästigung einer anderen Person, etwa durch wiederholtes Auflauern, ständige Kontaktaufnahme oder ähnliche Verhaltensweisen, die das Opfer in seiner Lebensgestaltung erheblich beeinträchtigen.
Die Freiheitsdelikte der §§ 232 ff. StGB schützen also die persönliche Freiheit und umfassen insbesondere Nötigung, Freiheitsberaubung, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme, Bedrohung und Nachstellung.
Freiheitsdelikte / Freiheitsentziehungsdelikte im Überblick, §§ 232 ff. StGB: Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Nötigung, § 240 StGB: Gewalt oder, um eine Person zu etwas zu zwingen
- Freiheitsberaubung, § 239 StGB: Entziehen der persönlichen Bewegungsfreiheit einer Person
- Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB: Entführen zur Erpressung (zur Bereicherung)
- Geiselnahme, § 239b StGB: Entführen zur Nötigung
- Bedrohung, § 241 StGB: Androhung eines Verbrechens
- Nachstellung, § 238 StGB: „Stalking“ durch beharrliche Belästigung
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T schleicht O wochenlang wie ein Raubtier hinterher und belästigt sie durch ständige Nähe, bis sie aus schierer Verzweiflung ihren Wohnort und ihre Identität wechselt. Welche Delikte sind einschlägig?
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