- Öffentliches Recht
- Europarecht
- Das Europarecht
Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot
1.Verstehen
Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot
Beschränkungen der Grundfreiheiten
Gesetzesvorbehalte („gilt nicht für…“)
Ungeschriebene Vorbehalte
Für Warenverkehr („Dassonville“, „Cassis de Dijon“, „Keck“): Eingriff zu rechtfertigen
Aus zwingenden Erfordernissen der Allgemeinheit
Wenn nicht offen diskriminierend
Und verhältnismäßig
Übertragung der Grundsätze auf andere Grundfreiheiten („Gebhard“, „Bosman“, „Säger“)
Unionsgrundrechte, Art. 6 I und III EUV: Zweigliedriger Schutz
EU-Grundrechtecharta (GRCh): Bindet EU, Nationalstaaten nur bei Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht, nicht bei rein nationalen Angelegenheiten; rechtsverbindlich gem. Art. 6 I EUV
Gemeinsame Grundrechte der Mitgliedstaaten, Art. 6 III EUV
2.Wiederholen
Wie können Eingriffe in die Grundfreiheiten durch die Mitgliedstaaten gerechtfertigt werden?
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