- Öffentliches Recht
- Europarecht
- Das Europarecht
Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot
GrundfreiheitenFreizügigkeitWarenverkehrsfreiheitArbeitnehmerfreizügigkeitDienstleistungsfreiheitNiederlassungsfreiheitKapitalverkehrsfreiheit
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Grundfreiheiten und Diskriminierungsverbot
Beschränkungen der Grundfreiheiten
- Gesetzesvorbehalte („gilt nicht für…“)
- Ungeschriebene Vorbehalte
- Für Warenverkehr („Dassonville“, „Cassis de Dijon“, „Keck“): Eingriff zu rechtfertigen
- Aus zwingenden Erfordernissen der Allgemeinheit
- Wenn nicht offen diskriminierend
- Und verhältnismäßig
- Übertragung der Grundsätze auf andere Grundfreiheiten („Gebhard“, „Bosman“, „Säger“)
- Unionsgrundrechte, Art. 6 I und III EUV: Zweigliedriger Schutz
- EU-Grundrechtecharta (GRCh): Bindet EU, Nationalstaaten nur bei Umsetzung und Durchführung von Unionsrecht, nicht bei rein nationalen Angelegenheiten; rechtsverbindlich gem. Art. 6 I EUV
- Gemeinsame Grundrechte der Mitgliedstaaten, Art. 6 III EUV
2.Wiederholen
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Frage
Wie können Eingriffe in die Grundfreiheiten durch die Mitgliedstaaten gerechtfertigt werden?
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