Auszug

Identitätsfeststellung, §§ 163b, 163c StPO

Identitätsfeststellung

1.
Verstehen

Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.

Identitätsfeststellung, §§ 163b, 163c StPO

Identitätsfeststellung, §§ 163b, 163c StPO: Maßnahme zur Feststellung der Identität einer Person durch die Polizei, insbesondere wenn Zweifel an den Angaben der Person bestehen oder sie sich nicht ausweisen kann

Identitätsfeststellung bei Verdächtigen

  • Durchsuchung mitgeführter Sachen
  • Erkennungsdienstliche Maßnahmen
  • Freiheitsentziehung nicht über 12 Stunden

Identitätsfeststellung bei Unverdächtigen

  • Soweit zur Aufklärung einer Straftat geboten, § 163b II StPO
  • Nur verhältnismäßiges Festhalten
  • Keine Durchsuchung
  • Keine erkennungsdienstlichen Maßnahmen

2.
Wiederholen

Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage

Was versteht man unter einer Identitätsfeststellung im Strafprozessrecht und was ist davon umfasst?

Logo

Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform

4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen

Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Strafprozessrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
  • Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
  • Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
  • Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
  • Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
  • Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten
Jurahilfe.de App Vorschau

Das sagen unsere Nutzer

Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.

Anonymer Nutzer

Feedback aus der Community

s
Jurahilfe.de App Vorschau