Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Strafgerichte, Rechtsbehelfe und Beteiligte des Strafverfahrens
Beweispersonen
Zeuge vom HörensagenHörensagen
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Beweispersonen
Zeuge vom Hörensagen / mittelbarer Zeuge: Wer ein Geschehen nicht selbst wahrgenommen, sondern nur Schilderung von unmittelbarem Zeugen vernommen hat
- Geringerer Beweiswert: In Beweiswürdigung zu berücksichtigen
- Vernehmung von Zeuge vom Hörensagen trotzdem zulässig (umstritten)
- Vernehmung nicht zulässig, wenn unmittelbarer Zeuge zur Verfügung steht
- Aus § 250 StPO lässt sich kein „Grundsatz zur Vernehmung des tatnächsten Zeugen“ ableiten
- h.M.: Zulässig in Grenzen der richterlichen Aufklärungspflicht, § 244 II StPO
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie verhält es sich, wenn ein Zeuge die Tat nicht selbst wahrgenommen, sondern nur davon erzählt bekommen hat?
Sichere dir mehr Verständnis im Jurastudium mit der Jurahilfe.de Lernplattform
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Neben weiteren Inhalten aus dem Strafrecht, zum Thema Strafprozessrecht findest du in der Jurahilfe.de Lernplattform auch weitere Vorteile:
- Spare wertvolle Zeit mit kompakten Inhalten im Zivilrecht, Strafrecht & ÖR
- Entwickle Systemverständnis durch interaktive Verlinkungen
- Trainiere effizient die Anwendung mit Multiple-Choice-Fallfragen
- Behebe Wissenslücken gezielt mit personalisierten Lernstatistiken
- Lerne auch unterwegs - nahtloser Wechsel zwischen allen Geräten

Das sagen unsere Nutzer
Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
Anonymer Nutzer
Feedback aus der Community
s

© 2023 Jurahilfe.de. Alle Rechte vorbehalten.