Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Sonderdelikt
Sonderdelikt
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Sonderdelikt
Sonderdelikt: Nur durch begrenzten Täterkreis begehbar, z.B. Amtsdelikt wie Vorteilsnahme nur durch Amtsträger begehbar; z.B. Rechtsbeugung nur durch Richter begehbar
- Allgemeine Delikte: Durch jeden begehbar
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Sonderdelikt?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T ist Amtsträger und nimmt von O einen Vorteil an, um seine Dienstpflichten zu verletzen. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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