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Sonderdelikt

Sonderdelikt
Aktualisiert vor etwa 12 Stunden

Was versteht man unter einem Sonderdelikt?

Merke

Sonderdelikt: Nur durch begrenzten Täterkreis begehbar, z.B. Amtsdelikt wie Vorteilsnahme nur durch Amtsträger begehbar; z.B. Rechtsbeugung nur durch Richter begehbar

  • Allgemeine Delikte: Durch jeden begehbar

Teste dein Wissen

Frage 1/1

T ist Amtsträger und nimmt von O einen Vorteil an, um seine Dienstpflichten zu verletzen. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

T begeht ein Sonderdelikt, da Vorteilsnahme nur von Amtsträgern begangen werden kann.
T begeht ein allgemeines Delikt, das von jedem begangen werden kann.
T kann kein Sonderdelikt begehen, weil nur Richter solche Delikte begehen können.
Sonderdelikte können nur von einem bestimmten Personenkreis begangen werden, hier von Amtsträgern bei Vorteilsnahme.
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Ziad T.

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