Auszug
- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Unternehmensdelikte
Unternehmensdelikt
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Unternehmensdelikte
Unternehmensdelikt: Straftatbestand, bei dem Versuch und Vollendung gleichgestellt sind, d.h. bloßes Unternehmen bestimmter Handlung bestraft unabhängig von konkretem Taterfolg; z.B. Hochverrat, §§ 81, 82 StGB, Herbeiführung von Kernenergieexplosion, § 307 StGB
- Unternehmensstrafrecht: Begriff des Unternehmensdelikts hat nichts mit Wirtschaftsunternehmen zu tun
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Was versteht man unter einem Unternehmensdelikt? Hat der Begriff etwas mit dem Unternehmensstrafrecht zu tun?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T plant einen Hochverrat nach § 81 StGB, wird jedoch festgenommen, bevor es zur Vollendung kommt. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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Die Suchfunktion und die Verlinkung der Inhalte innerhalb der App finde ich klasse. So kann ich auch Begriffe, die ich nicht verstehe, sofort nachlesen.
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