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Unternehmensdelikte
Unternehmensdelikt
Aktualisiert vor 7 Tagen
Was versteht man unter einem Unternehmensdelikt? Hat der Begriff etwas mit dem Unternehmensstrafrecht zu tun?
Merke
Unternehmensdelikt: Straftatbestand, bei dem Versuch und Vollendung gleichgestellt sind, d.h. bloßes Unternehmen bestimmter Handlung bestraft unabhängig von konkretem Taterfolg; z.B. Hochverrat, §§ 81, 82 StGB, Herbeiführung von Kernenergieexplosion, § 307 StGB
- Unternehmensstrafrecht: Begriff des Unternehmensdelikts hat nichts mit Wirtschaftsunternehmen zu tun
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Frage 1/1
T plant einen Hochverrat nach § 81 StGB, wird jedoch festgenommen, bevor es zur Vollendung kommt. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
T wird bestraft, als ob er die Tat vollendet hätte.
T wird nur wegen eines Versuchs bestraft, da die Tat nicht vollendet wurde.
Unternehmensdelikte betreffen wirtschaftsbezogene Straftaten.
Bei Unternehmensdelikten sind Versuch und Vollendung gleichgestellt.
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Ziad T.
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