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Unternehmensdelikte

Unternehmensdelikt
Aktualisiert vor etwa 2 Monaten

Was versteht man unter einem Unternehmensdelikt? Hat der Begriff etwas mit dem Unternehmensstrafrecht zu tun?

Das Unternehmensdelikt ist ein Straftatbestand, bei dem Versuch und Vollendung gleichgestellt sind. Das bedeutet, dass bereits das bloße Unternehmen einer bestimmten Handlung bestraft wird, und zwar unabhängig davon, ob ein konkreter Taterfolg eintritt oder nicht.

Bei gewöhnlichen Delikten macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Täter die Tat nur versucht oder tatsächlich vollendet hat. Der Versuch kann zum Beispiel gemäß § 23 Abs. 2 StGB milder bestraft werden und ein Rücktritt ist möglich. Bei Unternehmensdelikten hingegen entfällt diese Differenzierung vollständig. Wer etwa einen Hochverrat gemäß §§ 81, 82 StGB unternimmt, wird so behandelt, als hätte er die Tat vollendet, selbst wenn sein Vorhaben im Versuchsstadium stecken bleibt. Gleiches gilt für die Herbeiführung einer Kernenergieexplosion gemäß § 307 StGB. Der Gesetzgeber hat diese Gleichstellung bewusst gewählt, weil bei derart schwerwiegenden Delikten bereits der Versuch eine so erhebliche Gefahr darstellt, dass eine mildere Bestrafung nicht angemessen erscheint.

Eine wichtige Klarstellung: Der Begriff des Unternehmensdelikts hat nichts mit dem Unternehmensstrafrecht zu tun. Während das Unternehmensstrafrecht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Wirtschaftsunternehmen und deren Organen behandelt, bezeichnet das Unternehmensdelikt lediglich diese besondere Deliktsstruktur der Gleichstellung von Versuch und Vollendung.

Beim Unternehmensdelikt werden Versuch und Vollendung gleichgestellt.

Merke

Unternehmensdelikt: Straftatbestand, bei dem Versuch und Vollendung gleichgestellt sind, d.h. bloßes Unternehmen bestimmter Handlung bestraft unabhängig von konkretem Taterfolg; z.B. Hochverrat, §§ 81, 82 StGB, Herbeiführung von Kernenergieexplosion, § 307 StGB

  • Unternehmensstrafrecht: Begriff des Unternehmensdelikts hat nichts mit Wirtschaftsunternehmen zu tun

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Frage 1/1

T plant einen Hochverrat nach § 81 StGB, wird jedoch festgenommen, bevor es zur Vollendung kommt. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

T wird bestraft, als ob er die Tat vollendet hätte.
T wird nur wegen eines Versuchs bestraft, da die Tat nicht vollendet wurde.
Unternehmensdelikte betreffen wirtschaftsbezogene Straftaten.
Bei Unternehmensdelikten sind Versuch und Vollendung gleichgestellt.
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