- Strafrecht
- Strafrechtliches Allgemeinwissen
- Ausdrücke und Definitionen
Unternehmensdelikte
Was versteht man unter einem Unternehmensdelikt? Hat der Begriff etwas mit dem Unternehmensstrafrecht zu tun?
Das Unternehmensdelikt ist ein Straftatbestand, bei dem Versuch und Vollendung gleichgestellt sind. Das bedeutet, dass bereits das bloße Unternehmen einer bestimmten Handlung bestraft wird, und zwar unabhängig davon, ob ein konkreter Taterfolg eintritt oder nicht.
Bei gewöhnlichen Delikten macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Täter die Tat nur versucht oder tatsächlich vollendet hat. Der Versuch kann zum Beispiel gemäß § 23 Abs. 2 StGB milder bestraft werden und ein Rücktritt ist möglich. Bei Unternehmensdelikten hingegen entfällt diese Differenzierung vollständig. Wer etwa einen Hochverrat gemäß §§ 81, 82 StGB unternimmt, wird so behandelt, als hätte er die Tat vollendet, selbst wenn sein Vorhaben im Versuchsstadium stecken bleibt. Gleiches gilt für die Herbeiführung einer Kernenergieexplosion gemäß § 307 StGB. Der Gesetzgeber hat diese Gleichstellung bewusst gewählt, weil bei derart schwerwiegenden Delikten bereits der Versuch eine so erhebliche Gefahr darstellt, dass eine mildere Bestrafung nicht angemessen erscheint.
Eine wichtige Klarstellung: Der Begriff des Unternehmensdelikts hat nichts mit dem Unternehmensstrafrecht zu tun. Während das Unternehmensstrafrecht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Wirtschaftsunternehmen und deren Organen behandelt, bezeichnet das Unternehmensdelikt lediglich diese besondere Deliktsstruktur der Gleichstellung von Versuch und Vollendung.
Beim Unternehmensdelikt werden Versuch und Vollendung gleichgestellt.
Unternehmensdelikt: Straftatbestand, bei dem Versuch und Vollendung gleichgestellt sind, d.h. bloßes Unternehmen bestimmter Handlung bestraft unabhängig von konkretem Taterfolg; z.B. Hochverrat, §§ 81, 82 StGB, Herbeiführung von Kernenergieexplosion, § 307 StGB
- Unternehmensstrafrecht: Begriff des Unternehmensdelikts hat nichts mit Wirtschaftsunternehmen zu tun
Teste dein Wissen
T plant einen Hochverrat nach § 81 StGB, wird jedoch festgenommen, bevor es zur Vollendung kommt. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?
Könnte dich auch interessieren
Deine Lernplattform für mehr Verständnis im Jurastudium
4.9 von 5 Sternen aus 60+ Google-Bewertungen
Erlebe eine neue Lernerfahrung mit kompakten, verlinkten Inhalten in einer interaktiven Plattform.
Das sagen unsere Nutzer
Die Struktur, das Design und der Inhalt der App sind hervorragend. Während meiner Recherche habe ich viele juristische Seiten besucht und sogar einen Kurs bei Jura Academy absolviert. Ehrlich gesagt gefällt mir deine Seite am besten.
Ziad T.
Jurastudent
