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Unternehmensdelikte

Unternehmensdelikt
Aktualisiert vor 7 Tagen

Was versteht man unter einem Unternehmensdelikt? Hat der Begriff etwas mit dem Unternehmensstrafrecht zu tun?

Merke

Unternehmensdelikt: Straftatbestand, bei dem Versuch und Vollendung gleichgestellt sind, d.h. bloßes Unternehmen bestimmter Handlung bestraft unabhängig von konkretem Taterfolg; z.B. Hochverrat, §§ 81, 82 StGB, Herbeiführung von Kernenergieexplosion, § 307 StGB

  • Unternehmensstrafrecht: Begriff des Unternehmensdelikts hat nichts mit Wirtschaftsunternehmen zu tun

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Frage 1/1

T plant einen Hochverrat nach § 81 StGB, wird jedoch festgenommen, bevor es zur Vollendung kommt. Welche der folgenden Aussagen trifft zu?

T wird bestraft, als ob er die Tat vollendet hätte.
T wird nur wegen eines Versuchs bestraft, da die Tat nicht vollendet wurde.
Unternehmensdelikte betreffen wirtschaftsbezogene Straftaten.
Bei Unternehmensdelikten sind Versuch und Vollendung gleichgestellt.
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