Auszug

Vorsatz

Alternativvorsatz

1.
Verstehen

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Vorsatz

Alternativvorsatz (lat.: „dolus alternativus“): Täter will einen von mehreren (sich gegenseitig ausschließenden) Tatbeständen verwirklichen, weiß aber noch nicht, welchen er verwirklichen wird wird; z.B. Täter wirft Stein und geht davon aus, entweder Auto oder Mensch zu treffen

  • Vorsatz nur bzgl. schwerstem Tatbestand (nach max. Höchststrafe)
    • Vollendungsunrecht so ggf. nicht berücksichtigt; kein Lösungsansatz bei mehreren gleich schweren Tatbeständen
  • Vorsatz nur bzgl. tatsächlich verwirklichtem Tatbestand
    • Versuchter schwererer Tatbestand ggf. nicht berücksichtigt; kein Lösungsansatz, wenn gar keine Tatbestandsverwirklichung
  • BGH: Vorsatz bzgl. aller vorgestellten Taten, da Vorsatz sich auf mehrere Rechtsgutsverletzungen bezieht und so Unrechtsgehalt sachgerecht erfasst

2.
Wiederholen

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Frage

Wie ist der Vorsatz zu beurteilen, wenn der Täter bei Tatbegehung noch nicht weiß, welchen von mehreren möglichen Tatbeständen er verwirklichen wird?

3.
Falltraining & Abschlussprüfung

Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1

T wirft einen Stein in Richtung eines Parks, in dem sich sowohl Menschen als auch parkende Autos befinden. Er nimmt in Kauf, entweder einen Menschen zu verletzen oder ein Auto zu beschädigen. Wie ist der Vorsatz zu beurteilen?

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