Auszug
- Strafrecht
- Allgemeiner Teil des StGB
- Vorsatz und Fahrlässigkeit
Vorsatz
Alternativvorsatz
1.Verstehen
Lerne die Inhalte kennen und verstehe sie.
Vorsatz
Alternativvorsatz (lat.: „dolus alternativus“): Täter will einen von mehreren (sich gegenseitig ausschließenden) Tatbeständen verwirklichen, weiß aber noch nicht, welchen er verwirklichen wird wird; z.B. Täter wirft Stein und geht davon aus, entweder Auto oder Mensch zu treffen
- Vorsatz nur bzgl. schwerstem Tatbestand (nach max. Höchststrafe)
- Vollendungsunrecht so ggf. nicht berücksichtigt; kein Lösungsansatz bei mehreren gleich schweren Tatbeständen
- Vorsatz nur bzgl. tatsächlich verwirklichtem Tatbestand
- Versuchter schwererer Tatbestand ggf. nicht berücksichtigt; kein Lösungsansatz, wenn gar keine Tatbestandsverwirklichung
- BGH: Vorsatz bzgl. aller vorgestellten Taten, da Vorsatz sich auf mehrere Rechtsgutsverletzungen bezieht und so Unrechtsgehalt sachgerecht erfasst
2.Wiederholen
Wiederhole die Inhalte als Karteikarten im Frage- und Antwortschema, um sie dir besser und vor allem langfristig zu merken. Markiere Karten als gewusst und erhalte Einblicke in deinen Fortschritt. Das Jurahilfe.de Lernsystem hilft dir dabei. Mehr erfahren...
Frage
Wie ist der Vorsatz zu beurteilen, wenn der Täter bei Tatbegehung noch nicht weiß, welchen von mehreren möglichen Tatbeständen er verwirklichen wird?
3.Falltraining & Abschlussprüfung
Wende dein Wissen an und überprüfe deinen Lernfortschritt.
Frage 1
T wirft einen Stein in Richtung eines Parks, in dem sich sowohl Menschen als auch parkende Autos befinden. Er nimmt in Kauf, entweder einen Menschen zu verletzen oder ein Auto zu beschädigen. Wie ist der Vorsatz zu beurteilen?
Markiere alle zutreffenden Aussagen
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