Auszug
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Beweisführung im Strafverfahren
Postpendenz und Präpendenz
PostpendenzPräpendenzPostpendenz und Präpendenz
1.Verstehen
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Postpendenz und Präpendenz
Postpendenz und Präpendenz: Bei zwei zeitlich aufeinander folgenden Sachverhalten ist einer ungeklärt, der andere steht fest
- Postpendenz: Bei zwei zeitlich aufeinander folgenden Sachverhalten ist früherer ungeklärt, späterer steht fest
- Präpendenz: Bei zwei zeitlich aufeinander folgenden Sachverhalten ist späterer ungeklärt, früherer steht fest
- Echte Wahlfeststellung, da eine der beiden Taten sicher nachweisbar
- Täter kann bei einer Verurteilung im Wege der Post- oder Präpendenz dennoch bestraft werden
- Eindeutige Verurteilung nach sicher verwirklichtem Delikt
- Bei Stufenverhältnis ist aber aufgrund des in dubio pro reo-Grundsatzes ist der Strafrahmen des milderen Delikts anzuwenden.
Beispiel: z.B. Täter hat gestohlenes Tatobjekt hehlerisch veräußert, aber es ist nicht feststellbar ob er selbst Mittäter des vorangegangen Diebstahls war (dann wäre keine Strafe möglich wegen Hehlerei, da Dieb nicht Hehler sein kann)
- Nach In dubio pro reo-Grundsatz keine Strafe wegen Diebstahls in Mittäterschaft, da nicht feststeht, dass Täter Mittäter des Diebstahls war
- Nach In dubio pro reo-Grundsatz eigentlich auch keine Strafe wegen Hehlerei, da nicht feststeht, dass Täter nicht Mittäter des Diebstahls war
- Aber da dies unbillig wäre, Anwendung der Grundsätze der Postpendenz: Bestrafung wegen Hehlerei, da diese Tat zumindest sicher nachweisbar ist
2.Wiederholen
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